BHKW-Plan

Was bringt die neue Energieeinsparverordnung 2014

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

 

Wichtig ist zunächst: Das Referenzgebäude ist gegenüber der EnEV 2012 gleich geblieben.

 

Referenzgebäde für die EnEV 2014

 

Die Grenzwertverschärfung kommt im Neubau nicht über ein neues Referenzgebäude sondern über einen neu eingeführten Faktor! 
Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes für Neubauvorhaben ist mit dem Faktor 0,875; ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren.
Dadurch senkt sich der geforderte Jahres-Primärenergiebedarf um 12,5% bzw. 25% ab 01.01.2016.
Die Wärmedurchgangskoeffizienten bleiben unverändert.

Ziel ist es, den maximal erlaubten Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 10 % zu reduzieren. Ab 2016 soll dieser Wert nochmals um 10% reduziert werden.

 

Damit ist klar, dass ab 2014 kein Neubau im Wohnungsbau als KfW Effizienzhaus 70 ohne entsprechende Anlagentechnik (z.B. Blockheizkraftwerk) gebaut werden kann. Ab 2016 kann kein überhaupt kein neues Wohngebäude mehr ohne entsprechender Anlagentechnik entstehen. Dies ergibt sich durch die Vorschriften des Erneuerbare Energien Wärmegesetz.

a) Wärmepumpen die eine entsprechende Jahresarbeitszahl erreichen

b) Pelletheizung (Bewertung Holz fp=02)

c) Blockheizkraftwerk

 


Beim Blockheizkraftwerk kann durch die Stromerzeugung die Energieaufzahl deutlich unter Eins gesenkt werden. Damit werden die geforderten Grenzwerte ohne übermäßige Dämmung erreicht.
Damit das Blockheizkraftwerk auch wirtschaftlich betrieben wird, legen wir für Sie das Blockheizkraftwerk entsprechend aus und organisieren im Betrieb den Stromverkauf an die Bewohner.

 Vergleich EnEV 2012 und 2014 an einer Beispielrechnung:

 Mit unseren Programmen lässt sich herausfinden, ob Ihr Wohngebäude den Anforderungen der aktuellen EnEV entspricht. 
Dies kann wichtig sein, wenn Sie für ihr Bauvorhaben eine Förderung erhalten wollen.

 

In diesem Beispiel wird ein Neubau mit einem Anforderungswert von 65,6 kWh/(m²*a) und einer Wohnfläche von 802,5 m²  nach EnEV 2009 und EnEV 2014 berechnet, um herauszufinden ob dies beispielsweise den Standards eines  KfW Effizienzhaus 70  entspricht.
Es wird ein ecopower 3.0 eingebaut.

In diesem Beispiel wird ein Neubau mit einem Anforderungswert von 65,6 kWh/(m²*a) und einer Wohnfläche von 802,5 m²  nach EnEV 2012 und EnEV 2014 berechnet, um herauszufinden ob dies beispielsweise den Standards eines  KfW Effizienzhaus 70  entspricht. 
Dazu soll ein BHKW ecopower 3.0 eingebaut werden.
Der Unterschied beider Berechnungen liegt im fp Wert für Strom, der in der EnEV 2012 bei 2,6 und in der EnEV 2014 bei 2,0 liegt. Ab 2016 wird der fp Wert für Strom auf 1,8 gesenkt. Des Weiteren liegt der Anforderungswert der EnEV 2014 um 12,5 % unter dem der EnEV 2012. Ab 2016 sogar 25 % unter dem Anforderungswert der EnEV 2012.
In unseren Programmen kann, nachdem das Projekt vollständig angelegt und berechnet wurde, die Energieaufwandszahl ep im Menü unter Extras unter Energieaufwandszahl berechnet werden.

 

 Dialog Menue
Ist der Strombedarf der Anlage bekannt, kann dieser gesondert eingegeben werden. Ist dieser nicht bekannt, können 1-3 % des Wärmebedarfs angenommen.

Des Weiteren können Sie sich eine EnEv heraussuchen, nach der die Energieaufwandszahl berechnet werden soll.

EnEV2014

 

Wir erhalten dabei folgendes Ergebnis.
 Energieaufwandszahl-berechnung-2
Um den Anforderungswert vergleichen zu können, müssen Sie den Primärenergiebedarf des gesamten Gebäudes berechnen, der das Produkt der Energieaufwandszahl und des Energiebedarfes ist. Der Energiebedarf entspricht der Summe aus Wärmebedarf des Objekts und Strombedarfs der Heizanlage.
In diesem Falle ist der Primärenergiebedarf:
0,7601*(44341 kWh/a + 1266 kWh/a) = 34665,88 kWh/a
Will man den Anforderungswert mit dem tatsächlichen  Wert des Neubaus vergleichen, muss der Primärenergiebedarf auf die gesamte Wohnfläche umgelegt werden.
Daraus ergibt sich der Primärenergiebedarf je m²
34665,88 kWh/a /802,5 m² = 43,2 kWh/(m²*a)

Die 43,2 kWh/(m²*a) entsprechen 65 % des Anforderungswertes des Wohngebäudes. Somit ist das Gebäude ein KfW Effizienzhaus 70.

In der EnEV 2014 ist der Anforderungswert um 12,5 % geringer. Ab 01.01.2016 sogar um 25 % geringer. Somit liegt der Anforderungswert nur noch bei 57,4 kWh/(m²*a) bzw. bei 49,2 kWh/(m²*a) ab 2016.
Nach der Berechnung der Energieaufwandszahl ep erhalten wir folgende Ergebnisse:

Nach EnEV 2014 ab 01.05.2014 - 01.01.2016:

EP 20144

Nach erfolgter Berechnung des Primärenergiebedarfs erhalten wir einen Vergleichswert von 42,23 kWh/(m²*a).
Dieser entspricht 73,57 % des Anforderungswertes. Somit ist kein Effizienzhaus 70 mehr möglich.

 

Nach EnEV 2014 ab 01.01.2016:

Energieaufwandszahl-berechnung-3
 


Nach erfolgter Berechnung des Primärenergiebedarfs erhalten wir einen Vergleichswert von 41,9 kWh/(m²*a).
Dieser entspricht 85,2 % des Anforderungswertes ab 2016. Somit ist kein Effizienzhaus 70 mehr möglich.

 

Nach der EnEV 2014 müssen wir entweder ein Blockheizkraftwerk mit einem höheren elektrischen Wirkungsgrad oder ein größeres BHKW einsetzen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch, dass Sie das Blockheizkraftwerk mit anderen Techniken kombinieren um das Ziel eines KfW Effizienzhauses 70  zu erreichen.

 

Gerne steht Herr Dipl.-Ing. (FH) Steinborn  zu diesem Thema zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Tags: BHKW-Plan EnEV 2014 Referenzgebäude EnEV2012